EU-Geschmacksmusterrechtsreform: Die Reform des Gemeinschaftsgeschmacksmusters bringt bedeutende Änderungen mit sich.
Ab dem 1. Mai 2025 tritt die erste Phase der Reform des Gemeinschaftsgeschmacksmusters in Kraft. Die Reform des EU-Geschmacksmusterrechts modernisiert den Schutzrahmen für Geschmacksmuster grundlegend und passt ihn an die aktuellen technologischen und wirtschaftlichen Entwicklungen an. Sie stärkt die Rechtssicherheit, vereinfacht das System und macht den Zugang zu Geschmacksmusterrechten leichter, was sowohl Urhebern als auch Unternehmen in ganz Europa zugutekommt. Diese Reform zielt darauf ab, den Schutz für Designs in der EU attraktiver, effizienter und zeitgemäßer zu gestalten.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
- Umbenennung: Die bisher als „Gemeinschaftsgeschmacksmuster“ bezeichneten Designs werden künftig als „Unionsgeschmacksmuster bzw. EU-Designs“ bezeichnet.
- Erweiterung des Schutzumfangs: Der Schutzbereich von EU-Designs wird erweitert, um auch digitale Designs und grafische Benutzeroberflächen besser abzudecken.
- Effizientere Registrierung: Das Verfahren zur Anmeldung eines Designs beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) wird beschleunigt, sodass Schutzrechte schneller erteilt werden können.
- Kennzeichnung von Geschmacksmustern: Um das Bewusstsein für das Geschmacksmustereintragungssystem zu schärfen und die
Vermarktung der durch die Eintragung von Geschmacksmustern geschützten Erzeugnisse zu
erleichtern, können die Inhaber von Geschmacksmustern auf ihren Erzeugnissen eine Kennzeichnung (Ⓓ) anbringen. - Bessere Durchsetzungsmöglichkeiten: Rechteinhaber erhalten erweiterte Befugnisse zur Verteidigung ihrer Schutzrechte, insbesondere gegen Produktpiraterie und unlauteren Wettbewerb.
- Angepasste Gebührenstruktur: Die Gebühren für Anmeldung und Verlängerung werden optimiert, um insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) einen erleichterten Zugang zum Designschutz zu ermöglichen.
Die Anmeldung eines eingetragenen EU-Designs beim EUIPO bleibt eine kosteneffiziente und praktische Möglichkeit, Designschutz in allen 27 EU-Mitgliedstaaten zu erhalten. Durch die Reform wird das System an die Anforderungen der modernen digitalen Wirtschaft angepasst und für Unternehmen noch attraktiver gestaltet.
Weitergehende Informationen hierzu finden Sie auch unter : https://www.euipo.europa.eu/de/designs/design-reform-hub/terminology-procedural-changes